Ab dem 28. Juni 2025 wird es ernst: Die Barrierefreiheit von Webseiten ist nicht mehr eine Frage des guten Willens, sondern wird durch den European Accessibility Act (EAA) für viele digitale Produkte und Dienstleistungen zur Pflicht. Doch was bedeutet barrierefrei im Internet und welche Unternehmen sind vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Webseiten betroffen? Hier erfährst du alles Wichtige im Überblick.
Was ist der European Accessibility Act?
Der European Accessibility Act (EAA) ist eine EU Richtlinie, die ab 2025 die Barrierefreiheit für digitale Produkte und Dienstleistungen verbindlich vorschreibt. Ziel ist es, durch einheitliche Standards in allen EU-Ländern eine gleichberechtigte digitale Teilhabe für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.
In Deutschland wird der EAA durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt, das Unternehmen verpflichtet, ihre digitalen Angebote an die festgelegten Barrierefreiheitsanforderungen anzupassen. Dazu gehören unter anderem die Richtlinien der WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) und die BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung). Werden die Anforderungen der WCAG und der BITV nicht erfüllt, drohen Unternehmen rechtliche Sanktionen und Bußgelder.
Wer profitiert von einer barrierefreien Website?
Leider kursiert der Irrglaube, dass Barrierefreiheit im Internet nur wenigen nützt – doch in Wirklichkeit sind mehr Personen betroffen als du vielleicht glaubst. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz richtet sich an:
- Sehbehinderte
- Hörgeschädigte
- Menschen mit motorischen oder kognitiven Beeinträchtigungen
- Ältere Menschen (insbesondere mit beeinträchtigten Seh- und Hörfähigkeiten)
- Vorübergehend beeinträchtigte Personen (z. B. durch Verletzungen, wie ein gebrochener Arm oder eine Augenverletzung)
- Nicht-muttersprachliche Benutzer (strukturierte und einfach zu verstehende Inhalte helfen auch Menschen mit sprachlichen Hürden beim Zugang)
Zudem bieten barrierefreie Websites in der Regel eine allgemein bessere User Experience, von der alle Nutzer profitieren können. Barrierefreiheit verdient daher besondere Aufmerksamkeit.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Wer ist betroffen?
Das Gesetz gilt für Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten, insbesondere wenn sie nach dem 28. Juni 2025 auf den Markt kommen.
Zu den Produkten und Dienstleistungen, die unter den EAA fallen gehören:
-
Onlinehändler (E-Commerce-Websites, Buchungsplattformen, etc.)
-
Banken und Finanzdienstleister (Geldautomaten, Online-Banking)
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Hersteller von Computern, Tablets, Handys & Fernsehern
-
Anbieter von Telekommunikations- und Messenger-Diensten
-
Überregionale Verkehrsdienste (zum Beispiel Airlines, Bahnunternehmen)
Wer ist vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ausgenommen?
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern oder unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz sind teilweise vom BFSG ausgenommen.
Aber Achtung: Gerade für kleinere Onlineshops und Anbieter digitaler Produkte könnte eine barrierefreie Website ein entscheidender Wettbewerbsvorteil sein – Stichwort SEO. Doch dazu später mehr.
Tipp
Du möchtest wissen, ob dein Unternehmen auch vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betroffen ist und/oder bereits allen gesetzlichen Anforderungen entspricht? Dann wende dich an folgende Stellen:
- Industrie- und Handelskammer (IHK): Die IHK bietet umfassende Beratungen und Informationen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit (BFSG): Die BFSG stellt detaillierte Informationen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bereit und unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen.
- Fachanwälte für Unternehmensrecht: Spezialisierte Rechtsanwälte bieten juristische Beratung an, um die spezifischen Auswirkungen des BFSG auf Unternehmen zu bewerten.
Was passiert, wenn man das barrierefreie Websites-Gesetz ignoriert?
Wer die neuen Vorgaben nicht einhält, riskiert ernsthafte Konsequenzen. Marktüberwachungsbehörden können:
- Unternehmen zur Anpassung der Barrierefreiheit auffordern
- Bei wiederholtem Ignorieren den Online-Geschäftsbetrieb untersagen
- Hohe Bußgelder verhängen
Kurz gesagt: Barrierefreiheit ist ab Mitte 2025 nicht mehr nur eine nette Zusatzfunktion, sondern eine gesetzliche Pflicht.
Im Internet barrierefrei: So geht`s
Eine barrierefreie Website soll sicherstellen, dass alle Menschen sie problemlos nutzen können – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Fähigkeiten. Das bedeutet, dass Inhalte verständlich, Navigation intuitiv und Funktionen ohne Barrieren zugänglich sein müssen. Damit deine Website wirklich inklusiv ist, solltest du auf folgende Kriterien achten:
- Gute Lesbarkeit: Kontrast von hellen und dunklen Farben sowie ausreichend große Schrift
- Navigation per Tastatur: Interaktive Elemente, wie Links und Buttons müssen ohne Maus mit der Tastatur bedienbar sein
- Screenreader-Unterstützung: Richtig ausgezeichnete Überschriften und Alternativtexte für Bilder
- Einfache Sprache: Kurze, klare Sätze, keine unerklärten Fachbegriffe
- Inklusive Medieninhalte: Audiotranskription und Untertitel für Videos
- Barrierefreie Formulare: Labels müssen mit Eingabefeldern verknüpft sein
Zusammengefasst lässt sich sagen: Eine barrierefreie Website ist nicht nur inklusiver, sondern auch benutzerfreundlicher für alle – und genau das belohnt auch Google mit besseren Rankings.

Wenn deine Website eine Treppe wäre – gäbe es einen Aufzug?
Barrierefreiheit: Warum es sich lohnt
Neben der gesetzlichen Pflicht gibt es viele weitere gute Gründe, sich jetzt mit dem Thema genauer zu befassen:
- Mehr potenzielle Nutzer: Menschen mit Behinderungen oder vorübergehenden Einschränkungen können deine Website nutzen.
- Bessere Benutzerfreundlichkeit: Strukturierte Inhalte und klare Navigation verbessern das Nutzungserlebnis für alle.
- Wettbewerbsvorteil: Wer Barrierefreiheit ernst nimmt, hebt sich von der Konkurrenz ab.
Welche Auswirkungen hat eine barrierefreie Website auf SEO?
Auch Google mag nutzerfreundliche Websites – und Barrierefreiheit fördert die Verweildauer und niedrige Absprungraten.
- Bessere Nutzererfahrung = bessere Rankings: Eine barrierefreie Website reduziert Absprungraten und sorgt für eine längere Verweildauer – beides sind positive Signale für Suchmaschinen wie Google.
- Strukturierte Inhalte & klare Navigation: Barrierefreie Webseiten setzen auf klare Überschriften, korrekte HTML-Struktur und sinnvolle Linktexte – das hilft nicht nur den Nutzern, sondern auch Google beim Crawlen der Seite.
- ALT-Texte verbessern die Sichtbarkeit in der Bildersuche: Suchmaschinen lesen Bildbeschreibungen aus – eine korrekte Nutzung von ALT-Texten kann somit zusätzlichen Traffic über die Bildersuche generieren.
- Schnellere Ladezeiten durch saubere Programmierung: Viele barrierefreie Maßnahmen führen zu optimiertem Code und damit zu besseren Ladezeiten – ein wichtiger Rankingfaktor.
Wissenswertes: Im März 2022 äußerte sich John Müller zur Barrierefreiheit als Ranking-Faktor und erklärte, dass sie zu diesem Zeitpunkt zwar noch nicht direkt in die Rankings einfließe, allerdings betonte er auch:
Ich denke, dass die Web Accessbility für eine Website wichtig ist, denn wenn Sie ihre Benutzer mit einer Website vertreiben, die sie nicht nutzen können, werden sie diese auch nicht weiterempfehlen.
– John Müller (Senior Webmaster Trends Analyst und Leiter des Search Relations-Teams bei Google)
Du merkst es vielleicht bereits: Wer auf Barrierefreiheit setzt, ist nicht nur gesetzlich auf der sicheren Seite, sondern verbessert auch die User Experience und steigert seine Reichweite im Web.
Fazit: Ist deine Website barrierefrei?
Ab dem 28. Juni 2025 wird Barrierefreiheit für Websites nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine wertvolle Chance, dein Unternehmen zukunftssicher zu machen. Indem du deine Website für alle zugänglich gestaltest, ermöglichst du nicht nur eine gleichberechtigte digitale Teilhabe für Menschen mit Behinderung, sondern steigerst gleichzeitig die Benutzerfreundlichkeit für alle Besucher.
Eine Website die Barrierefreiheit berücksichtigt steigert die Reichweite und das Engagement und kann dank besserer SEO-Rankings und einer positiven Markenwahrnehmung auch als entscheidender Wettbewerbsvorteil dienen. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um zu handeln – wer das Thema strategisch angeht, kann langfristig von einer inklusiveren, nutzerfreundlicheren und erfolgreicheren digitalen Präsenz profitieren!
Häufige Fragen
Wann tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und verpflichtet viele Unternehmen zur digitalen Barrierefreiheit.
Welche Websites müssen barrierefrei sein?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betrifft Unternehmen mit einer digitalen Präsenz in den Bereichen Onlinehandel, überregionale Verkehrsdienste, Banken und Finanzdienstleistungen sowie Telekommunikationsanbieter und Hersteller elektronischer Endgeräte.
Was heißt barrierefrei im Internet?
Barrierefreiheit im Web bedeutet, dass Webseiten für alle Menschen, unabhängig von eventuellen Einschränkungen, zugänglich und nutzbar sind – zum Beispiel durch gute Lesbarkeit, einfache Navigation von Elementen per Tastatur, Schriftgröße und Unterstützung für Screenreader durch z. B. Alternativtexte.